Ambulante Maßnahmen nach JGG

Arbeitsauflagen

„Vermittlung und pädagogische Ausgestaltung von Arbeitsauflagen“, das heißt konkret:

Die Jugendlichen leisten gemeinnützige Arbeitsstunden („Sozialstunden“) in einem pädagogisch gestalteten Arbeitsprojekt des VSI (z.B. Leinwandbau, Anlegen eines Sinnesparcours), oder sie werden zu einer gemeinnützigen Einrichtung bzw. Initiative in Schwerte vermittelt, wie Krankenhaus, Naturfreundehaus, Elsebad etc.


Betreuungsweisungen

„Durchführung von Betreuungsweisungen“, das heißt konkret:

Ein Jugendlicher oder Heranwachsender wird verpflichtet, sich für eine bestimmte Zeit der Betreuung und Aufsicht einer bestimmten Person (Betreuungshelfer) zu unterstellen (i.d.R. 6-12 Monate). Diese Maßnahme soll helfen, eine problematische Lebenslage zu bewältigen oder eine riskante Lebensführung zu normalisieren. Häufig geht es um Klärung familiärer Konflikte, Unterstützung bei der Arbeits- und Wohnungssuche, Hilfe bei der Schuldenregulierung oder bei der Bewältigung von Suchtproblemen.


Täter-Opfer-Ausgleich

„Konfliktregelung im Rahmen von Täter-Opfer-Ausgleichsverfahren“, das heißt konkret:

Opfern und Tätern von strafbaren Handlungen wird ermöglicht, mit Hilfe eines überparteilichen Vermittlers den Vorfall bzw. Konflikt aufzuarbeiten und nach einer einvernehmlichen Klärung und Regelung (Wiedergutmachung) zu suchen.

Diese Möglichkeit besteht bei allen Straftaten, die einen persönlichen Nachteil zur Folge haben (z.B. Sachbeschädigung, Beleidigung, Körperverletzung, Raub) und bei denen der Täter eine schädigende Handlung grundsätzlich zugibt.

Der Täter-Opfer-Ausgleich ermöglicht einen konstruktiven Umgang mit der Straftat und stellt insbesondere die Opfer-Interessen in den Mittelpunkt


Sozialer Trainingskurs (Brücke Dortmund)

Vermittlung zu einem Sozialen Trainingskurs (STK), das heißt konkret:

Eine  bis zu dreimonatige Gruppenmaßnahme bei „mittelschweren“ Delikten, die aufgrund der Tathäufigkeit bzw. Tatschwere zu Arrest führen würden.

Die wesentliche Zielsetzung: Entwicklung alternativer Handlungsmuster und Aufbau sozialer Kompetenz.


Anti-Aggressivitätstraining (Brücke Dortmund)

Vermittlung zu einem Anti-Aggressivitäts-Trainig (AAT), das heißt konkret:

Vermittlung zu einer Gruppenmaßnahme bei mehrfach und besonders schwerwiegender strafrechtlicher Auffälligkeit im Deliktbereich Körperverletzung.

Die wesentliche Zielsetzung: intensive Auseinandersetzung mit den begangenen Gewalttaten, Betrachtung aus der Opferperspektive, Erlernen von alternativen Lösungsmöglichkeiten in Konfliktsituationen.