Fachstelle für Täter-Opfer-Ausgleich

Was ist ein Täter-Opfer-Ausgleich?

Konflikte u.a. im Zusammenhang mit Straftaten sind mit vielen unangenehmen Folgen verbunden: Körperliche und/oder seelische Verletzungen, Ängste, Aggressionen, Schuldgefühle, Sachschäden u.v.m.. Die Grundidee des Täter-Opfer-Ausgleichs (TOA) ist, einen Konflikt im Zusammenhang mit einer Straftat unter Einbeziehung der unmittelbar Betroffenen zu lösen. Weder ein Strafverfahren noch die Bestrafung des/der Beschuldigten führen zu einer zufriedenstellenden Konfliktklärung.

Ziel ist es, die entstandenen Probleme und Konflikte sowie die materiellen, körperlichen und psychischen Schädigungen einvernehmlich zu klären.

Dabei sollen die Konfliktfolgen mit Unterstützung einer allparteilichen KonfliktberaterIn bearbeitet und einer – für alle Seiten – konstruktiven und befriedigenden Regelung zugeführt werden.

Der TOA kann zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens durchgeführt werden. Opfer- und Täterseite können sich direkt an die Fachstelle wenden und einen Täter-Opfer-Ausgleich auf den Weg bringen. Den Zeitpunkt bestimmen sie selbst.

Das Angebot des Täter-Opfer-Ausgleichs ist für alle Beteiligten kostenlos. Den Geschädigten bietet TOA die Chance, schnell und unbürokratisch sowohl materiellen Schadenersatz als auch ideelle Wiedergutmachung zu erhalten. Den Beschuldigten können durch die direkte Begegnung (und durch die Auseinandersetzung mit dem Opfer und dessen persönlichem Leid bzw. dessen Schädigungen) das Unrecht und die negativen Folgen der Tat bewusst gemacht werden.

Häufig können durch einen erfolgreichen TOA langwierige und kostenintensive Straf- und Zivilprozesse vermieden werden.


Chancen und Möglichkeiten des Täter-Opfer-Ausgleichs

Der/die Geschädigte kann

  • seine Gefühle und Ängste zum Ausdruck bringen
  • seine Vorstellungen und Wünsche zur Lösung des Konflikts äußern
  • Informationen zu möglichen Schadenersatzansprüchen erhalten
  • möglicherweise direkt und unbürokratisch Schadenswiedergutmachung erlangen
  • ein zeit- und kostenaufwendiges Zivilgerichtsverfahren vermeiden

Der/die Beschuldigte kann

  • zeigen, dass er/sie die Gefühle des Opfers ernst nimmt und versteht
  • sich für sein/ihr Verhalten entschuldigen und den entstandenen Schaden wieder gutmachen
  • die Hintergründe für sein/ihr Verhalten schildern und die Verantwortung dafür übernehmen
  • möglicherweise Strafmilderung erhalten oder eine gerichtliche Bestrafung vermeiden

Video: T-O-A einfach erklärt


Ihr Ansprechpartner

Peter Frenz
Dipl.-Sozialpädagoge, Konfliktberater TOA

Telefon: 02304–14994
Mobil: 0160 7 51 92 03
E-Mail: frenzvsi-schwerte.de